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Gestaltungs- und Entwicklungskonzept für den Friedhof

Sicht auf den Friedhof

Aus der Bevölkerung und aus dem Gemeinderat kamen immer wieder Wünsche und Anregungen zur Wegegestaltung im alten Friedhofsteil. Die eingekiesten Wege sind sehr eng und für Rollstühle und Rollatoren recht beschwerlich oder gar nicht nutzbar.

Vom Freiraum- und Landschaftsarchitekturbüro Ralf Wermuth aus Eschbach wurde daraufhin im letzten Jahr für den gesamten Friedhof ein Gestaltungs- und Entwicklungskonzept erarbeitet. Dabei sollten insbesondere die Bereiche

- Erweiterung und Schaffung von zusätzlichen Bestattungsangeboten
- Verbesserung und Ergänzung der vorhandenen Infrastruktur
- Erhöhung der Aufenthaltsqualität

untersucht werden.

Das Konzept wurde dem Gemeinderat in einer Klausurtagung und Gemeinderatssitzung und der Einwohnerschaft im Rahmen der Einwohnerversammlung am 15.11.2022 vorgestellt. Zusätzlich fand am 03.05.2023 auf dem Friedhof für interessierte Einwohner eine Informationsveranstaltung statt, bei der Fragen, Ideen und Anregungen vorgetragen werden konnten. In der Sitzung am 19.12.2023 wurde vom Gemeinderat das erarbeitete Konzept beschlossen.

Kurzbeschreibung:
Alter Friedhofsteil:
- Neugestaltung der Hauptwege mit Verlegung des Kreuzes in den oberen Bereich;
- Auflösung der Gräber an den Friedhofsmauern, um breiter Hauptwege zu erhalten;
   in diesem Bereich sollen dann nur noch Urnengräber angelegt werden;
- Die beiden unteren Felder sollen größtenteils für Urnen verwendet werden
   (Urnenrasenfeld/Urnenbaumbestattung/normale Urnenerdgrabstätten); lediglich die
   obere Reihe der beiden Felder sollen noch für Erdbestattungen zur Verfügung stehen;
- Bei den beiden oberen Feldern soll jede 3. Reihe aufgelöst werden, damit jede
   Grabstätte gut erreichbar ist;

Neuer Friedhofsteil:
- Neben der bestehenden Urnenwandanlage wird spiegelbildlich eine 2. Urnenwandanlage
   angelegt;
- Hinter dem bestehenden gärtnergepflegten Grabfeld wird ein weiteres gärtnergepflegtes
   Grabfeld angelegt;

Bei den bestehenden Wahlgräbern ist die Zulegung des noch lebenden Ehegatten weiterhin möglich. Die Grabstätte wird erst aufgelöst, wenn die Ruhe- bzw. Nutzungszeit abgelaufen ist. Umbettungen wird es nicht geben, so dass jede Nutzungszeit bis zum Ablauf der Totenruhe auch gewährleistet bleibt.

Beim Gestaltungs- und Entwicklungskonzept handelt es sich um ein langfristiges Konzept. Bis zur vollständigen Umsetzung werden Jahrzehnte vergehen. Wo möglich, sollen jedoch Teilbereiche Zug um Zug zeitnah verwirklicht werden.

Als erste Maßnahme aus diesem Konzept sollen in diesem Jahr die Hauptwege im alten Friedhofsteil neugestaltet werden.