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Parkraumkonzept – Umsetzung des Abschnittes 1 – Unterdorf und Siegle

Verkehrsschild Parkverbotzone


Nachdem die Gemeinde die Verkehrsrechtliche Anordnung für die Umsetzung der Pläne für den 1. Abschnitt des Parkraumkonzeptes vom Landratsamt erhalten hat, ist der Bauhof seit letzter Woche mit der Umsetzung der Pläne beschäftigt.

Es wurden bisher schon Markierungen der Parkplätze im Siegle, in der Hauptstraße bis zur Mühlgasse, in der Mühlgasse, beim Friedhof, in der Kranzenaustraße aufgebracht, weitere in der Neuershauser Straße, Hauptstraße und Marchstraße folgen.
 
Im nächsten Schritt werden die Halteverbotsschilder und die Beschilderung für die Parkplätze, auf denen Parken mit Parkscheibe erlaubt ist, angebracht.
 
Sobald die Verkehrsrechtliche Anordnung vollständig umgesetzt ist, erfolgt nochmals eine Information im Nachrichtenblatt - dann wird es eine dreiwöchige Übergangsfrist geben, in der der Gemeindevollzugsdienst zunächst nur Hinweiszettel an die falsch parkenden Fahrzeuge hängt. Bis dahin wird noch nicht verwarnt. Gerne können Sie jedoch die Markierungen schon zur Orientierung nutzen, wo das Parken noch erlaubt sein wird. Im Anschluss an diese Übergangsfrist wird der Gemeindevollzugsdienst entsprechend der Markierungen kontrollieren und verwarnen.